Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekom Profis (im folgenden "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pso vertriebsprogramme GmbH (im Folgenden "pso" genannt), Venloer Str. 47, 50672 Köln und dem Teilnehmer für das Programm "Telekom Profis" als Vermittler (im Folgenden "Teilnehmer" und/oder "Telekom Profi" genannt).
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln, support[at]telekom-profis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
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pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln, oder support[at]telekom-profis[dot]de
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(*) Unzutreffendes streichen.
Der Teilnehmer erhält als Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung die in der jeweils aktuellen Provisionsliste vereinbarte monetäre Provision in der Währung EURO. Soweit der Teilnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält er zusätzlich zu den in der Provisionsliste genannten Provisionen die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die eine Provision auslösenden Vertragsabschlüsse sind in der jeweils aktuellen Provisionsliste abschließend aufgelistet. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung des geworbenen Kunden geltende Provisionsliste.
Die Gutschrift der Provision erfolgt bereits vor Fälligkeit innerhalb von 10 Wochen nach der Bestellung des vermittelten Kunden auf das Provisionskonto des Teilnehmers in der "Telekom Profi Online Community" (nachfolgend "Teilnehmerkonto"). Sollten sich bei der Bearbeitung der Bestellung durch den Kunden Unklarheiten ergeben, die vor Vertragsabschluss eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfordern, verlängert sich die Gutschrift um weitere 6 Wochen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Gutschrift der Provision vor Fälligkeit besteht nicht.
Sollten dem Teilnehmer Provisionen bereits gutgeschrieben worden sein, obwohl sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Fälligkeit nicht vorgelegen haben (vgl. Ziff. VII. 2.), hat pso das Recht, eine Rückbuchung der jeweiligen Provision vorzunehmen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die Rückbuchung zu einem negativen Saldo des Teilnehmerkontos führt. Solche Negativsalden sind durch den Teilnehmer auf entsprechende Aufforderung von pso auszugleichen. pso behält sich die Aufrechnung mit rückzubuchenden Provisionen gegen Ansprüche auf Provisionsgutschriften vor.
Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte pso von der Telekom oder von Dritten in Anspruch genommen werden, die Ansprüche geltend machen, die auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers beruhen, die eine Verletzung der Bestimmungen dieser AGB, insbesondere der Regelungen in Ziffern IV., oder IX. darstellen würden, wird der Teilnehmer pso von diesen Ansprüchen freistellen, pso bei der Rechtsverteidigung (zu der pso berechtigt, aber nicht verpflichtet ist) die notwendige Unterstützung bieten und die notwendigen Kosten der externen Rechtsverteidigung für pso übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass pso den Teilnehmer über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Teilnehmer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem pso selbst ein Mitverschulden trifft.
Eine fristlose außerordentliche Kündigung des Teilnehmers durch pso ist insbesondere im Falle eines Missbrauchs durch den Teilnehmer zulässig. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Provisionen bzw. Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Vergütungsvoraussetzungen, nicht gewährt werden würden. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Teilnehmer bereits ausgeschlossen wurde und sich unter sich unter Angabe abweichender Teilnehmerdaten zur Umgehung des Ausschlusses erneut anmeldet, obwohl dem Grunde nach Teilnehmeridentität besteht.
Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, behält sich pso eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit vor. pso ist bei bestätigtem Missbrauch berechtigt, die entstehenden Kosten, Aufwendung und Schäden mit dem Provisionsguthaben des Teilnehmers zu verrechnen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch von pso gegen den Teilnehmer bleibt unberührt.
Stand: 08.04.2019
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