Wir haben wichtige Informationen für Sie!
Wir möchten Sie über die anstehenden
Änderungen zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) informieren. Bitte lesen Sie sich die folgenden Punkte sorgfältig durch.
01. Was ist das TKG?
Telekommunikationsgesetz (TKG) - worum geht es?
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein deutsches Gesetz, das Regeln für die Anbieter vorgibt, Kundenrechte festlegt und den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) wird die EU-Richtlinie für die elektronische Kommunikation ab dem 01.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt.
Was bedeuten die Änderungen des TKG für Telekom Profis?
Mit den Anpassungen des TKG werden in großem Umfang die Rechte der Kunden gestärkt, was sich auf Ihre Kundengespräche und die Buchungsprozesse auswirkt. Daher ist es von hoher Bedeutung, dass Sie die Anpassungen kennen und anwenden, insbesondere:
! Jeder Kunde muss VOR Vertragsabschluss die Dokumente Vorvertragliche Information (VVI) und Vertragszusammenfassung (VZF) erhalten.
! Jedem Kunden muss VOR Auftragserteilung der Hinweis auf das Angebot mit einer maximalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten gegeben werden.
02. Was sind die wichtigsten Punkte?
- Jeder Kunde muss vor Vertragsabschluss die Dokumente Vorvertragliche Information (VVI) und Vertragszusammenfassung (VZF) (§54) erhalten.
Die Vorvertragliche Information (VVI) enthält eine Übersicht mit allen im Auftrag enthaltenen Produkten. Zusätzlich müssen für alle TKG-relevanten Produkte jeweils die AGB, Preislisten und Leistungsbeschreibungen als Anlage beigefügt sein. Die Vertragszusammenfassung (VZF) ist eine Zusammenfassung nach Vorgabe der EU.
- Im Bestellprozess werden diese Informationen direkt an die E-Mail Adresse des Kunden versendet bzw. runtergeladen.
Erst nach der Bestätigung Ihres Kunden zum Erhalt der VVI und VZF kann der Auftrag gebucht werden.
Sollte ein Kunde den Erhalt der Dokumente nicht bestätigen, ist der Auftrag ungültig. Das heißt: Der Kunde kann diesen Vertrag jederzeit unter Rückerstattung aller Kosten widerrufen.
- Hinweis auf Tarif mit einer maximalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten
Ab dem 01.12.2021 muss dem Kunden vor Auftragserteilung der Hinweis auf das Angebot mit einer maximalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten gegeben werden, zum Beispiel:
- Mobilfunk: Prepaid Tarif oder MagentaMobil Flex Tarif
- Festnetz (PK und GK): MagentaZuhause XS oder MagentaZuhause S mit TV 12. Hinweis: Der Kunde kann diese Tarife z. B. auf telekom.de buchen. Im Rahmen von Telekom Profis können diese Tarife nicht gebucht bzw. vermittelt werden.
- Automatische Vertragsverlängerung und monatliche Kündigung
Ab dem 01.12.2021 kann ein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durch den Kunden jederzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. D. h. Verträge verlängern sich nicht mehr automatisch um ein Jahr. Das gilt übrigens auch für Bestandsverträge.
Ihre Chance im Neugeschäft: Auch Wettbewerbskunden können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit noch schneller zur Telekom wechseln!
- Anbieterwechsel
Ab dem 01.12.2021 werden die Portierungsentgelte bei einer Rufnummernmitnahme auf 0,00 Euro gesetzt.
- Umzug
Sofern ein Kunde seinen Anschluss nicht unverändert an seinen neuen Wohnsitz mitnehmen kann, kann er den Anschluss mit einer Frist von einem Monat (statt bisher drei Monate) zum Umzugstag oder später kündigen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr Telekom Profis Team